STAATLICHE FÖRDERUNG
Auch 2026 profitieren Eigenheimbesitzer von attraktiven staatlichen Förderprogrammen, ob beim Austausch der Heizung, bei der energetischen Sanierung oder beim barrierefreien Umbau. In unseren Showrooms beraten wir Sie im Rahmen unserer Interior-Beratungen gerne persönlich zu den aktuellen Fördermöglichkeiten und zeigen Ihnen, wie Sie diese optimal für Ihr Zuhause nutzen können.
HEIZUNGSTAUSCH
Wer seine alte Öl- oder Gasheizung gegen ein klimafreundliches System wie eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder den Anschluss an ein Wärmenetz austauscht, kann auch 2026 von attraktiven staatlichen Zuschüssen profitieren. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude und wird je nach Maßnahme über die KfW oder das BAFA abgewickelt.
Die Zuschüsse setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für alle klimafreundlichen Heizungen
- Einkommensbonus: zusätzliche 30 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr
- Geschwindigkeitsbonus: zusätzliche 20 % beim frühzeitigen Austausch alter Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen
- Effizienzbonus: 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen, etwa mit natürlichen Kältemitteln
Insgesamt sind so Zuschüsse von 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich, was einem Zuschuss von bis zu 21.000 Euro entspricht.
Wer ist zuständig?
Der eigentliche Heizungstausch wird über die KfW gefördert. Fördermittel für begleitende Maßnahmen wie neue Heizkörper, effiziente Pumpen oder Heizungsthermostate laufen dagegen über das BAFA.
Unsere förderfähigen Produkte umfassen die innovativen Heizsysteme von Schlüter-Systems KG, wie BEKOTEC-THERM und DITRA-HEAT-E.
Stand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr
BARRIEREREDUZIERUNG & ALTERSGERECHT UMBAUen
Wer sein Zuhause barrierefrei oder altersgerecht umbauen möchte, kann auch 2026 wieder von einer staatlichen Förderung profitieren. Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ war zwischenzeitlich ausgesetzt und ist seit April 2026 wieder verfügbar.
Wie hoch ist die Förderung?
Für einzelne barrierereduzierende Maßnahmen wie ein barrierefreies Bad oder eine Türverbreiterung gibt es einen Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wird der umfassende Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5 %, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Was wird gefördert?
- Bodengleiche Duschen
- Barrierefreie WCs
- Türverbreiterungen
- Rutschhemmende Fliesen
- Altersgerechte Assistenzsysteme und bestimmte Smart-Home-Anwendungen
Wichtig zu wissen
- Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
- Eine Beantragung ist bereits ab 2.000 Euro förderfähiger Kosten möglich.
- Für den vollen Standard „Altersgerechtes Haus“ ist die Einbindung eines Sachverständigen verpflichtend.
- Die Antragstellung erfolgt online.
Handlungsempfehlung
Das aktuelle Fördervolumen ist begrenzt und könnte innerhalb weniger Monate ausgeschöpft sein. Wer einen barrierefreien Umbau plant, sollte sich daher zeitnah beraten lassen und den Antrag stellen, bevor ein Auftrag an ein Handwerksunternehmen erteilt wird.
Stand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr